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Berufsausbildung

Alternativen zum Studium

Nach dem Abi gleich studieren? Zirka ein Viertel aller Schulabgänger/innen mit einer Hochschulreife geben nach Abschluss ihrer Schulzeit einer beruflichen Ausbildung den Vorzug. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben im Jahr 2008 zirka 115.800 Schülerinnen und Schüler mit Abitur oder Fachhochschulreife eine betriebliche Lehre begonnen. Als Alternative zu einem Studium kommt eine Reihe von Möglichkeiten für berufsqualifizierende Ausbildungen in Frage:

  • Betriebliche Ausbildungen

  • Ausbildungen an Berufsfachschulen

  • Sonstige Ausbildungen in Betrieben

Die Anzahl der dualen Studiengänge, bei denen eine (bezahlte) betriebliche Ausbildung in das Studium integriert wird, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Sie bieten den Vorteil, ohne Verlängerung der Gesamtausbildungszeit "zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen".

Als Alternative für Studienberechtigte mit Interesse an einer praxisorientierten Ausbildung bieten sich auch die Berufsakademien an. Näheres dazu siehe Berufsakademien.

"BERUF AKTUELL" – alle Ausbildungen auf einen Blick

Im Menüpunkt "Ausbildungsinfos" können aus der Vielzahl möglicher Ausbildungsberufe für Abiturienten bzw. Abiturientinnen und Fachoberschulabsolventen bzw. -absolventinnen nur einige exemplarisch dargestellt werden. Einen Gesamtüberblick über alle Ausbildungsberufe und Berufsfachschulausbildungen gibt "BERUF AKTUELL", herausgegeben von der Bundesagentur für Arbeit. Das Buch ist kostenlos bei den Beratungs- und Vermittlungsdiensten sowie im Berufs-Informations-Zentrum (BiZ) der Agenturen für Arbeit erhältlich.

Serviceleistungen der Berufsberatung nutzen

Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit berät in allen Fragen der Berufswahl, informiert über das regionale und überregionale Ausbildungsangebot und vermittelt Ausbildungsstellen. Auch Förderung der betrieblichen Ausbildung bei Bedürftigkeit und Unterbringung außerhalb des Haushaltes der Eltern ist durch Berufsausbildungsbeihilfen möglich.

Für Menschen mit Behinderung, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung besonderer Hilfen bedürfen, die ein Ausbildungsbetrieb nicht leisten kann, gibt es besondere Ausbildungseinrichtungen und Förderungsmöglichkeiten; Auskünfte erteilt die Berufsberatung in den Agenturen für Arbeit.

Darüber hinaus kann in den Berufs-Informations-Zentren der Agenturen für Arbeit ein vielfältiges Angebot zu den Berufen und Bildungsgängen genutzt werden.

Tipp: Ihren Berufsfindungsprozess können Sie optimieren, wenn Sie einige der folgenden Ratschläge beachten:

  • Orientierungsveranstaltungen der Berufsberatung und ein Berufs-Informations-Zentrum (BiZ) besuchen.

  • Das BERUFENET anklicken. Es bietet aktuelle Ausbildungs- und Tätigkeitsbeschreibungen mit umfassenden und übersichtlich strukturierten Informationen zu rund 3.100 Berufen, darunter zu allen anerkannten Ausbildungsberufen.

  • Mit Berufsvertretern, insbesondere mit Ausbildern in Betrieben sprechen, Betriebsbesuche organisieren.

  • In den Ferien ein mehrtägiges Berufsfindungspraktikum in einem Betrieb absolvieren.

  • Beratungsgespräch mit dem Berufsberater bzw. der Berufsberaterin vereinbaren.

  • Ausbildungsstellenangebote von der Berufsberatung einholen bzw. im Internet unter www.arbeitsagentur.de (Jobbörse) suchen.

  • Bewerbungen frühzeitig verschicken (spätestens Anfang Herbst im Jahr vor der Schulentlassung).

  • Vorstellungsgespräche vorbereiten und dabei auch Angebote zum Bewerbungstraining nutzen.

  • Eine Übersicht aller staatlich anerkannten Ausbildungsberufe sowie umfassende Informationen über diese finden Sie unter www.bibb.de (Bundesinstitut für Berufsbildung).

Ausbildung und Beschäftigung in der Europäischen Union (EU) und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)

EU- oder EWR-Bürger/innen haben das Recht, in einem Land ihrer Wahl zu leben, zu studieren oder zu arbeiten. Die so genannte "Freizügigkeit" garantiert, dass die europäischen Bürger in jedem EU- bzw. EWR-Land den dort lebenden Einheimischen gleichgestellt sind und Zugang haben zur Beschäftigung. Für die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten gilt dieses Recht vorübergehend mit Einschränkungen.

Wer eine berufliche Erstausbildung komplett im Ausland absolvieren will, benötigt exakte Informationen über das jeweilige Ausbildungssystem und die Ausbildungswege, über den Stellenwert und das Niveau dieser Ausbildung sowie über die Anerkennung dieser Ausbildung in Deutschland. Falls Sie Fragen zum Thema Berufsausbildung in Europa haben, können Sie sich an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit wenden (Info-Center 0228/7131313).

Über Programme von deutschen und internationalen Organisationen zur praxisorientierten Auslandsqualifizierung für junge Fach- und Führungskräfte aus Deutschland berät außerdem die im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eingerichtete Informations- und Beratungsstelle IBS (Serviceline: 0228/4460-1123).

Ausbildungsabschnitte im Ausland werden zu einem gleichwertigen Teil einer anerkannten Berufsausbildung im dualen System. Jede/r – vorausgesetzt, der Ausbildungsbetrieb unterstützt dies – kann einen Teil der Ausbildungszeit in einem ausländischen Betrieb verbringen.

Wen es ins europäische Ausland zieht, der sollte sich auch nach dem "EUROPASS" erkundigen, der die – im Rahmen einer Ausbildung – im Ausland erworbenen Qualifikationen bescheinigt. Er ist ein Nachweis dafür, dass man sich fit gemacht hat für die berufliche Zukunft in Europa.

Informationen zu Ausbildung, Studium und Tätigkeit im Ausland erhalten Sie bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (derzeit 12 regionale Zentren, Anschriften unter Beratungsangebote) und in den Agenturen für Arbeit.

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