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Anerkennung von Leistungen

Werden meine Leistungen anerkannt?

Ihre Entscheidung für einen Studienaufenthalt im Ausland wird auch davon abhängen, ob die im Ausland verbrachten Studienzeiten angerechnet, die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Hochschulabschlüsse bei der Rückkehr an die Heimathochschule anerkannt werden. In all diesen Fällen gilt der Grundsatz, dass alles das, was gleichwertig ist, anerkannt werden muss. Die Anerkennung bereitet in der Praxis jedoch manchmal Schwierigkeiten, da erst geprüft werden muss, ob die erbrachten Leistungen tatsächlich nach Inhalt, Art und Umfang gleichwertig sind. Wenn über die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen bereits entsprechende Absprachen zwischen der deutschen und der ausländischen Hochschule existieren (z.B. bei "internationalen Studiengängen"), ist der Wechsel meist problemlos möglich.

Schließt Ihr Studiengang mit einer Hochschulprüfung ab (z.B. Bachelor, Master), so ist für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen die Hochschule zuständig, in der Regel also die Heimathochschule. Bei Studiengängen mit Abschluss Staatsprüfung (z.B. Lehramt, Jura, Medizin, Pharmazie) wenden Sie sich an die staatlichen Prüfungsämter oder an die von einer staatlichen Stelle berufene Prüfungskommission.

Punkte sammeln mit dem ECTS

Eine besondere Initiative, die durch Zusammenarbeit einzelner Hochschulen die Anerkennungsfragen erleichtern helfen will, ist das von der Europäischen Kommission entwickelte European Credit Transfer System (ECTS), ein europäisches System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen.

Einer der Vorteile von ECTS ist, dass bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes die Anerkennung der Leistungen sichergestellt werden kann. Zusammen mit dem/der ECTS-Fachbereichskoordinator/in an der Heimathochschule suchen Sie eine Partnerhochschule aus und entscheiden sich für die dort zu besuchenden Lehrveranstaltungen und die abzulegenden Leistungsnachweise. Ihre Leistungen werden nach Credit Points pro Studienjahr gemessen. Erfüllen Sie während des Auslandsstudiums die Anforderungen, ist die Anerkennung der Leistungen kein Problem.

Diploma Supplement

Um die Transparenz der Hochschulabschlüsse und damit die internationalen Wettbewerbschancen von Hochschulabsolventen zu verbessern, haben sich die Bildungsminister europäischer Staaten in der Bologna-Erklärung (1999) für die Einführung eines "Diplomzusatzes" zur Förderung der internationalen akademischen und beruflichen Mobilität ausgesprochen. Seit 2005 trägt es den Namen "Europass Diploma Supplement" und ist integriert in ein Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen. Es handelt sich um ein in Englisch abgefasstes Zusatzdokument. Es wird einem Hochschulabschluss beigefügt und enthält Angaben zur Person, zur Qualifikation (Niveau, Inhalt, Zweck), zu den erzielten Ergebnissen und zur Beurkundung des Zusatzes sowie Angaben zum nationalen Hochschulsystem. Das "Europass Diploma Supplement" soll die Bewertung und Einstufung von akademischen Abschlüssen sowohl für Studien- als auch Berufszwecke erleichtern und verbessern.

Studienabschluss im Ausland

Eine weitere Frage ist die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen; beispielsweise, wenn Sie Ihr Studium vollständig im Ausland absolviert haben.

Anerkennung von Hochschulabschlüssen für ein Weiterstudium

Möchten Sie auf der Grundlage eines Hochschulabschlusses, den Sie im Ausland erworben haben, im Inland weiterstudieren (z.B. Promotion oder Aufbaustudium), so ist die jeweilige Hochschule (i.d.R. die Fakultät oder der Fachbereich) für die Anerkennung zuständig.

Führung eines ausländischen akademischen Grades

Einen im Ausland rechtmäßig erworbenen akademischen Grad oder entsprechenden Titel dürfen Sie im Inland nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts genehmigungsfrei führen. Die einzelnen Kultus- und Wissenschaftsministerien bzw. -behörden der Länder geben deshalb grundsätzlich nur Auskunft zu der in dem betreffenden Land geltenden Rechtslage sowie zum Stand der Umsetzung einschlägiger Beschlüsse der Kultusministerkonferenz hierzu (www.kmk.org/doku/home1.htm). Eine Dokumentation über Grade und Titel ausländischer Hochschulen enthält das Informationssystem "Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise" der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz (www.anabin.de).

Anerkennung von Hochschulabschlüssen für die Berufsausübung

Die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sieht vor, dass der Zugang zu reglementierten Berufen und deren Ausübung grundsätzlich EU-weit möglich sein muss. Ausgenommen sind nur wenige Bereiche von besonderem nationalstaatlichem Interesse. Für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen zur Berufsausübung sind verschiedene staatliche Stellen zuständig, soweit es sich um staatlich geregelte Berufe handelt. So sind z.B. für das Lehramt die Kultusminister bzw. -senatoren der Länder für die Anerkennung zuständig, für Qualifikationen im Gesundheitswesen die Gesundheits- oder Sozialminister der Länder. Die EU-weite Ausübung des Rechtsanwaltsberufs wurde im März 2000 gesetzlich geregelt. In anderen Fällen sind gesondert beauftragte Stellen, wie z.B. Kammern, zuständig. In nichtreglementierten Berufen entscheidet Ihr zukünftiger Arbeitgeber, ob er Ihren Abschluss anerkennt.

Insgesamt gesehen gilt aber auch hier: Informieren Sie sich, suchen Sie Kontakt zum Prüfungsamt und zu den zuständigen Hochschullehrerinnen und -lehrern. Weitergehende Informationen finden Sie auch auf den Informationsseiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz, die für die mit der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise befassten Stellen in Deutschland (z.B. Ministerien, Behörden, Hochschulen, Gerichte) eine Bewertung und Einstufung ausländischer Bildungsnachweise vornimmt. Voraussichtlich im Sommer 2009 wird die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen mit der gebührenpflichtigen Ausstellung von Zeugnisbewertungen für Privatpersonen begonnen haben. Weitere Informationen unter: www.kmk.org/zab/zeugnisbescheinigungen.html

Einen ersten Überblick über die Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bietet "anabin". Dieses Informationssystem beinhaltet für eine Vielzahl ausländischer Staaten eine umfangreiche Dokumentation über deren Bildungswesen, die verschiedenen Abschlüsse und die akademischen Grade sowie deren Wertigkeit. Auch eine Liste der für die Anerkennung zuständigen Stellen in Deutschland ist hier zu finden.

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