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Förderung

Studieren im Ausland ist meistens kostenaufwändiger als das Studium an der Heimathochschule. Neben der privaten Finanzierung durch Ersparnisse oder Unterstützung durch die Eltern gibt es eine Reihe von Förderungsmöglichkeiten:

BAföG

Auf die gesetzlichen Förderungsmaßnahmen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben Sie auch im Falle eines Auslandsstudiums einen Rechtsanspruch, wenn Sie die Förderungsvoraussetzungen erfüllen.

Sie können Ausbildungsförderung für ein vollständig innerhalb der EU oder der Schweiz absolviertes Studium — vom ersten Semester bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses — erhalten. Sie können die Ausbildung auch im Anschluss an einen Auslandsaufenthalt in Deutschland fortführen und dort beenden. Die Förderungshöchstdauer entspricht der in der jeweils anwendbaren Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Regelstudienzeit.

Für das Studium in Nicht-EU-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) beträgt die Förderungsdauer in der Regel ein Jahr. Sie kann jedoch um weitere drei Semester verlängert werden, wenn das Studium im Ausland für Ihre Ausbildung von besonderer Bedeutung ist. Sie müssen auf Verlangen des Amtes für Ausbildungsförderung eine gutachterliche Stellungnahme Ihrer Ausbildungsstätte beibringen, dass die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausbildung im Ausland vorliegen. Voraussetzungen für die Förderung des Studiums in Nicht-EU-Staaten:

  • Der Auslandsaufenthalt dauert mindestens 6 Monate oder ein Semester bzw. 12 Wochen (Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation).

  • Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz im Inland, das Auslandsstudium wird als förderlich angesehen und kann zumindest zum Teil auf die Studiendauer im Inland angerechnet werden; dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Ausbildung zuvor bereits für wenigstens ein Jahr im Inland betrieben wurde (entbehrlich bei Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation).

Ein Auslandspraktikum im Zusammenhang mit dem Besuch einer Höheren Fachschule, Akademie und Hochschule sowie dem Besuch einer mindestens zweijährigen Berufsfachschule kann innerhalb und außerhalb der EU gefördert werden, wenn es in den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben und inhaltlich geregelt ist.

Daneben gibt es weitere Sonderbestimmungen, über die Ihnen die Akademischen Auslandsämter gerne Auskunft geben. Mindestens sechs Monate vor der Ausreise sollten Sie Ihren Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung stellen. Die in eine Inlandsausbildung eingebettete befristete Ausbildung im Ausland (maximal ein Jahr) wird nicht auf die Förderungshöchstdauer der Inlandsausbildung angerechnet, das heißt, die Förderungshöchstdauer verlängert sich faktisch um maximal ein Jahr. Auslandszuschläge werden grundsätzlich in derselben Form wie die Grundförderung geleistet; nachweisbar notwendige Studiengebühren werden für die Dauer bis zu einem Jahr und bis zu einer Höchstgrenze von 4.600 Euro stets in voller Höhe als Zuschuss gezahlt.

Kümmern Sie sich rechtzeitig um das schwierige Problem der Finanzierung Ihres Auslandsstudiums! Halten Sie Antragsfristen unbedingt ein!

Weitere Informationen zum Auslands-BAföG finden Sie im Internet unter www.das-neue-bafoeg.de und www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/auslands-bafoeg/00662.de.html.

Förderprogramme der Europäischen Union

Die Europäische Union fördert mit verschiedenen Programmen Studienaufenthalte im Ausland. Das europäische Programm für Lebenslanges Lernen führt die Programme SOKRATES und LEONARDO DA VINCI unter einem gemeinsamen Dach zusammen. Es umfasst u.a. die Teilprogramme COMENIUS (Schulbildung), ERASMUS (Hochschulbildung), LEONARDO DA VINCI (berufliche Bildung) und GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die "Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA)" als nationale Agentur für die sektoralen Programme LEONARDO DA VINCI und GRUNDTVIG benannt; die nationale Agentur für den Programmbereich ERASMUS ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD). Unter dem Teilprogramm ERASMUS laufen Aktionen für den Hochschulbereich, insbesondere können Auslandsaufenthalte von Studierenden und Dozenten sowie europaweite Unternehmenspraktika für Studierende gefördert werden. Weitere Informationen zum Programm LEBENSLANGES LERNEN finden Sie unter www.bmbf.de/de/919.php.

Stipendien

Neben der Förderung nach dem BAföG und den Förderprogrammen der EU gibt es eine ganze Reihe von Stipendien verschiedener Organisationen, darunter von den Hochschulen selbst. Das größte Kontingent bilden die DAAD-Stipendien: Eine Vielzahl von Programmen, wie z.B. die "Allgemeinen Jahresstipendien", "Semesteraufenthalte" oder die "Sprach- und Fachkurse", aber auch Programme zur Förderung von Praktika bieten vielen die Möglichkeit, an einer ausländischen Hochschule zu studieren oder ein Praktikum zu absolvieren. Bei den Akademischen Auslandsämtern der Hochschulen erhalten Sie die DAAD-Broschüre "Studium, Forschung, Lehre im Ausland. Förderungsmöglichkeiten für Deutsche". Diese enthält sowohl alle Stipendienangebote des DAAD als auch anderer Organisationen. Informationen über das DAAD-Stipendienangebot finden Sie auch im Internet unter www.daad.de und www.auslands-stipendien.de.

Lernprogramm ASA

Das entwicklungspolitische Lernprogramm ASA bietet Studierenden und jungen Berufstätigen zwischen 21 und 30 Jahren ein Stipendium für einen dreimonatigen Studien- oder Arbeitsaufenthalt in Afrika, Asien, Lateinamerika oder Südosteuropa. Zu dem Programm gehören umfangreiche Vor- und Nachbereitungsseminare in Deutschland. Finanziert wird ASA aus Zuwendungen des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie mehrerer Bundesländer und weiterer Institutionen. Nähere Informationen und Bewerbung im Internet unter: www.asa-programm.de

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