Zulassungsbeschränkungen
Endlich geschafft! Die letzten Abi-Prüfungen sind geschrieben, im "Mündlichen" ist es auch gut gelaufen. Jetzt nur noch bei der Hochschule anmelden und dann mit dem Studium beginnen.
So einfach ist es leider meist doch nicht. Nach Angaben der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) werden derzeit bei ca. 52% aller grundständigen Studiengänge Auswahlverfahren durchgeführt, da die Nachfrage das Angebot an Studienplätzen übersteigt. Studienbewerberinnen und -bewerber sollten sich des Risikos bewusst sein, dass sie unter Umständen in den gewünschten zulassungsbeschränkten Studiengängen keinen Studienplatz erhalten und daher auch nicht zulassungsbeschränkte Studienangebote in ihre Überlegungen mit einbeziehen.
Zulassungsbeschränkungen bestehen immer dann, wenn die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze in einem Studiengang an einer Hochschule erfahrungsgemäß übersteigt. Für derart betroffene Studiengänge werden die Studienplatzkapazitäten (Anzahl der möglichen Studienplätze an der jeweiligen Hochschule) errechnet und als örtliche Zulassungsbeschränkungen festgelegt. In einigen Fächern an Universitäten, die besonders nachgefragt werden (z.B. medizinische Studiengänge), existieren Zulassungsbeschränkungen an allen Universitäten in Deutschland. In diesem Fall spricht man von einer bundesweiten Zulassungsbeschränkung.
Was bedeutet "Nc"?
"Nc" kommt aus dem Lateinischen und ist die Abkürzung für "Numerus clausus", (deutsch: "geschlossene Anzahl"). Als "Nc-Fach" wird ein Studiengang dann bezeichnet, wenn dafür eine Zulassungsbeschränkung besteht und ein Auswahlverfahren durchgeführt wird. Entsprechend der Durchschnittsnote (in der Regel im Zeugnis ausgewiesen), der Wartezeit und gegebenenfalls weiterer Auswahlkriterien wird unter den Bewerbern und Bewerberinnen eine Rangfolge gebildet. Dieses geschieht gesondert für jeden Nc-Studiengang. Unter "Nc" wird dabei oft die Auswahlgrenze verstanden, bei welcher der letzte zur Verfügung stehende Studienplatz vergeben wurde. Nc = 2,2 bedeutet also: Alle Bewerber/innen mit einer Durchschnittsnote von 2,2 und besser wurden noch zugelassen; die mit 2,3 gingen leer aus.
Ein weit verbreitetes Missverständnis besteht darin, die Auswahlgrenze für einen Studiengang (Nc) stünde vorher fest. Richtig ist: Vorab festgelegt ist nur die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Der Nc ergibt sich in jedem Zulassungsverfahren auf Grund der Konkurrenz der aktuellen Bewerbungen um die knappe Anzahl an Studienplätzen neu und ist somit das Resultat eines abgeschlossenen (!) Auswahlverfahrens.
Die Nc-Werte der vergangenen Semester können zwar gewisse Anhaltspunkte für die Einschätzung der eigenen Zulassungschancen bieten, haben aber aufgrund der sich ändernden Anzahl an Bewerbungen und Auswahlbedingungen keine verlässliche Aussagekraft über die künftigen Zulassungschancen. Keinesfalls sollte man auf eine Bewerbung für einen Studienplatz verzichten, nur weil die eigene Durchschnittsnote nicht den Nc-Wert des letzten Vergabeverfahrens für den jeweiligen Studiengang erreicht.
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