Überblick

Lehramts­ausbildung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg erfolgt die Lehrer*innenausbildung für folgende Lehramtstypen: Lehramt Grundschule, Lehramt Sekundarstufe I, Lehramt Gymnasium, Lehramt Sonderpädagogik, Höheres Lehramt an beruflichen Schulen.

Struktur der Lehramtsausbildung

Bevor Studieninteressierte in Baden-Württemberg ein Lehramtsstudium aufnehmen können, müssen sie nachweisen, dass sie am Lehrerorientierungstest (Career Counselling for Teachers), der Fragen zur Eignung und zum Interesse am Lehrerberuf umfasst, teilgenommen haben (Link zum Online-Test: www.cct-germany.de).

Das Lehramtsstudium in Baden-Württemberg erfolgt über ein zweistufiges System. Die Studierenden absolvieren zunächst einen lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang, dem ein lehramtsbezogener Masterstudiengang folgt. Ein 18-monatiger Vorbereitungsdienst rundet die Ausbildung ab.

Schulpraktische Erfahrungen sammeln die Lehramtsstudierenden im Bachelor- und Masterstudiengang sowie gegebenenfalls in weiteren Praktika im Masterstudiengang, die auch im Ausland stattfinden können.

Lehramt Grundschule

Studienorte: Pädagogische Hochschulen Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd, Weingarten.

Ausbildungsdauer: 8 Semester Regelstudienzeit (davon 6 Semester Bachelorstudiengang, 2 Semester Masterstudiengang plus Anrechnung von 60 ECTS aus dem 18-monatigen Vorbereitungsdienst auf den Abschluss Master of Education); das gilt auch für das Europalehramt.

Schulpraktische Studien: begleitetes Orientierungspraktikum (in der Regel 3 Wochen) bis spätestens zum Beginn des 3. Semesters des Bachelorstudiengangs, Integriertes Semesterpraktikum (in der Regel mind. 12 Wochen) nicht vor dem 3. Semester und ggf. weitere Praktika.

Fächer und Kombinationen

Das Studium umfasst die Grundbildung in Deutsch oder Mathematik, zwei Fächer, wobei eines Deutsch oder Mathematik sein muss, außerdem Studienanteile in Deutsch als Zweitsprache, Bildungswissenschaften und schulpraktische Studien.

Als zweites Fach kann gewählt werden: Englisch, Evangelische Theologie/Religionspädagogik, Französisch, Islamische Theologie/Religionspädagogik, Katholische Theologie/Religionspädagogik, Kunst, Musik, naturwissenschaftlich-technischer Sachunterricht (mit Schwerpunkt in Alltagskultur und Gesundheit, Biologie, Chemie, Physik oder Technik), sozialwissenschaftlicher Sachunterricht (mit Schwerpunkt in Geographie, Geschichte, Politikwissenschaft oder Wirtschaftswissenschaft) oder Sport.

Ein zusätzliches Fach kann als Erweiterungsfach in einem ergänzenden Masterstudiengang mit 60 ECTS-Punkten, davon mindestens 50 ECTS-Punkte im Fach, studiert werden. Die Hochschulen ermöglichen durch entsprechende Studienorganisation den Erwerb von Studienleistungen im Erweiterungsfach ab Beginn des Studiums.

Hinweise:

  • Zu den Bildungswissenschaften gehören Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie.
  • Die Fächer Evangelische Theologie/Religionspädagogik oder Katholische Theologie/Religionspädagogik kann im Hinblick auf eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg nur wählen, wer der jeweiligen Konfession angehört. Für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst im Fach Islamische Religionslehre ist die Zugehörigkeit zum Islam sunnitischer Prägung Voraussetzung.
  • Die Pädagogischen Hochschulen legen die zeitliche Einfügung des Integrierten Semesterpraktikums in den Studienablauf fest. Es wird in der Regel in einem zusammenhängenden Zeitraum absolviert. Ein Anspruch auf einen Praktikumsplatz an einer bestimmten Schule besteht nicht. Das Integrierte Semesterpraktikum wird von den Schulpraxisämtern der Pädagogischen Hochschulen organisiert. Es umfasst Unterricht (Hospitation und angeleiteter eigener Unterricht im Umfang von in der Regel 130 Unterrichtsstunden, davon insgesamt angeleiteter eigener Unterricht im Umfang von mindestens 30 Unterrichtsstunden) und Teilnahme an möglichst vielen Arten von Konferenzen, Besprechungen, Beratungsgesprächen und weiteren schulischen und außerschulischen Veranstaltungen auch in Kooperation mit anderen schulischen und außerschulischen Partnern und mit den Eltern. Eingeschlossen ist die Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden begleitenden Ausbildungsveranstaltungen der Pädagogischen Hochschule.
  • Der Integrierte Studiengang für das Lehramt Grundschule wird an der Pädagogischen Hochschule Freiburg und der Université de Haute-Alsace in Mulhouse auf der Basis des deutsch-französischen Kooperationsvertrags in der jeweils geltenden Fassung studiert.
  • Das Lehramt Grundschule mit der Profilierung Europalehramt (PH Freiburg, PH Karlsruhe) verbindet das Studium für das Lehramt Grundschule mit bilingualem Lehren und Lernen sowie mit kultureller Diversität und schließt ein verbindliches Auslandssemester ein. Verpflichtend zu wählen sind die Grundbildung Deutsch und Deutsch als Zweitsprache oder die Grundbildung Mathematik sowie das Fach Englisch oder Französisch und ein bilinguales Sachfach (Evangelische Theologie/Religionspädagogik, Islamische Theologie/Religionspädagogik, Katholische Theologie/Religionspädagogik, Kunst, Musik, naturwissenschaftlich-technischer Sachunterricht, sozialwissenschaftlicher Sachunterricht oder Sport) entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule.
  • An der PH Freiburg wird im Integrierten Masterstudiengang Lehramt Primarstufe, der abwechselnd an der PH Freiburg (1. Jahr) und dem Institut Supérieur du Professorat et de l'Éducation (INSPÉ) der Académie de Strasbourg mit Sitz in Colmar (2. Jahr) studiert wird, die Lehrbefähigung für Grundschulen im Elsass und in Baden-Württemberg erreicht. Dabei ist bereits das zweite Studienjahr im Master mit dem Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg verzahnt, der jedes Jahr im Februar an den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte in Lörrach oder Offenburg beginnt. Am Ende des zweiten Masterjahres wird in Colmar der Concours de Recrutement des Professeurs des Écoles abgelegt.

Lehramt Sekundarstufe I

Studienorte: Pädagogische Hochschulen Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd, Weingarten.

Ausbildungsdauer: 10 Semester Regelstudienzeit (davon 6 Semester Bachelorstudiengang, 4 Semester Masterstudiengang); nach dem Masterabschluss 18 Monate Vorbereitungsdienst. Das gilt auch für das Europalehramt.

Schulpraktische Studien: In der Regel 3-wöchiges begleitetes Orientierungspraktikum bis spätestens zum Beginn des 4. Semesters des Bachelorstudiengangs, Integriertes Semesterpraktikum (in der Regel mind. 12 Wochen zu Beginn des Masterstudiengangs) und ggf. weitere Praktika.

Fächer und Fächerkombinationen

Das Studium umfasst zwei Fächer, Bildungswissenschaften und schulpraktische Studien. Fächer (Fachwissenschaft und Fachdidaktiken) sind:

Alltagskultur und Gesundheit, Biologie, Chemie, Deutsch mit Studienanteilen Deutsch als Zweitsprache, Englisch, Ethik, Evangelische Theologie/Religionspädagogik, Französisch, Geographie, Geschichte, Informatik, Islamische Theologie/Religionspädagogik, Katholische Theologie/Religionspädagogik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politikwissenschaft, Sport, Technik sowie Wirtschaftswissenschaft.

Ein zusätzliches Fach kann als Erweiterungsfach in einem ergänzenden Masterstudiengang mit 90 ECTS-Punkten studiert werden. Die Hochschulen ermöglichen durch entsprechende Studienorganisation den Erwerb von Studienleistungen im Erweiterungsfach ab Beginn des Studiums.

Hinweise:

  • Zu den Bildungswissenschaften gehören Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie.
  • Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg ist die Kombination von Katholischer Theologie/Religionspädagogik oder Evangelischer Theologie/Religionspädagogik oder Islamischer Theologie/Religionspädagogik oder Ethik untereinander ausgeschlossen.
  • Die Fächer Evangelische Theologie/Religionspädagogik oder Katholische Theologie/Religionspädagogik kann im Hinblick auf eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg nur wählen, wer der jeweiligen Konfession angehört. Für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst im Fach Islamische Religionslehre ist die Zugehörigkeit zum Islam sunnitischer Prägung Voraussetzung.
  • Die Pädagogischen Hochschulen legen die zeitliche Einfügung des Integrierten Semesterpraktikums, das an Werkreal- und Hauptschulen sowie Realschulen und an Gemeinschaftsschulen absolviert werden kann, in den Studienablauf des Masterstudiengangs fest. Es wird in der Regel in einem zusammenhängenden Zeitraum absolviert. Ein Anspruch auf einen Praktikumsplatz an einer bestimmten Schule besteht nicht. Das Integrierte Semesterpraktikum wird von den Schulpraxisämtern der Pädagogischen Hochschulen organisiert. Wer sein Integriertes Semesterpraktikum absolviert, nimmt unter kontinuierlicher Beratung des oder der beauftragten Ausbildungsberaters oder -beraterin am gesamten Schulleben teil. Dies umfasst Unterricht (Hospitation und angeleiteter eigener Unterricht im Umfang von in der Regel 130 Unterrichtsstunden, davon insgesamt angeleiteter eigener Unterricht im Umfang von mindestens 30 Unterrichtsstunden) und Teilnahme an möglichst vielen Arten von Konferenzen, Besprechungen, Beratungsgesprächen und weiteren schulischen und außerschulischen Veranstaltungen, auch in Kooperation mit anderen schulischen und außerschulischen Partnern und mit den Eltern. Eingeschlossen ist die Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden begleitenden Ausbildungsveranstaltungen der Pädagogischen Hochschule.
  • Das Lehramt Sekundarstufe I mit der Profilierung Europalehramt verbindet das Studium für das Lehramt Sekundarstufe I mit bilingualem Lehren und Lernen sowie mit kultureller Diversität auf der Grundlage der Zielsprache Englisch oder Französisch und schließt ein verbindliches Auslandssemester ein. Zu wählen sind als Fach Englisch oder Französisch und ein bilinguales Sachfach (Alltagskultur und Gesundheit, Biologie, Chemie, Ethik, Evangelische Theologie/Religionspädagogik, Geographie, Geschichte, Informatik, Islamische Theologie/Religionspädagogik, Katholische Theologie/Religionspädagogik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politikwissenschaft, Sport, Technik oder Wirtschaftswissenschaft) entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule.
  • An der PH Freiburg wird im Integrierten Masterstudiengang Lehramt Sekundarstufe I, der abwechselnd an der Université de Côte d'Azur, Nizza (1. Jahr) und der PH Freiburg (2. Jahr) studiert wird, die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I in Frankreich und in Baden-Württemberg erreicht. Danach folgt der Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg, der jedes Jahr im Februar am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Sek I) in Freiburg beginnt.

Lehramt Gymnasium

Studienorte: alle staatlichen Universitäten in Baden-Württemberg, dazu die Kunst- und Musikhochschulen und die Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg.

Ausbildungsdauer: 10 Semester Regelstudienzeit (davon 6 Semester Bachelorstudiengang, 4 Semester Masterstudiengang), in Fächerverbindungen mit Musik oder Kunst 12 Semester Regelstudienzeit (davon 8 Semester Bachelorstudiengang, 4 Semester Masterstudiengang); nach dem Masterabschluss 18 Monate Vorbereitungsdienst.

Schulpraktische Studien: In der Regel 3-wöchiges begleitetes Orientierungspraktikum im Bachelorstudiengang, in der Regel 12-wöchiges Schulpraxissemester in einem Wintersemester des Masterstudiengangs.
Eine vergleichbare sonstige Schulpraxis als Fremdsprachenassistent*in in einer deutschen Schule im Ausland oder in einem Vorbereitungsdienst aus einem anderen Lehramt kann von der Hochschule auf entsprechenden Antrag als Ersatz für maximal acht Wochen des Schulpraxissemesters anerkannt werden. Die letzten vier Wochen des Schulpraxissemesters müssen an einem baden-württembergischen Gymnasium absolviert werden.

Fächer und Kombinationen

Das Studium umfasst zwei Fächer (Fachwissenschaft und Fachdidaktik), außerdem Bildungswissenschaften und schulpraktische Studien. Folgende Fächer können gewählt werden: Bildende Kunst, Biologie, Chemie, Chinesisch, Deutsch mit Studienanteilen Deutsch als Zweitsprache, Englisch, Evangelische Theologie, Französisch, Geographie, Geschichte, Griechisch, Informatik, Italienisch, Islamische Religionslehre, Jüdische Religionslehre, Katholische Theologie, Latein, Mathematik, Musik, Naturwissenschaft und Technik (NwT), Philosophie/Ethik, Physik, Politikwissenschaft, Russisch, Spanisch, Sport und Wirtschaftswissenschaft.

Ein zusätzliches Fach kann als Erweiterungsfach in einem ergänzenden Masterstudiengang mit 90 ECTS-Punkten oder mit 120 ECTS-Punkten studiert werden. Die Hochschulen ermöglichen durch entsprechende Studienorganisation den Erwerb von Studienleistungen im Erweiterungsfach ab Beginn des Studiums.

Hinweise:

  • Zu den Bildungswissenschaften gehören Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie.
  • Die Fächer Bildende Kunst und Musik können mit allen genannten Fächern verbunden werden, nicht jedoch untereinander.
  • In Kombination mit dem Fach Bildende Kunst oder Musik kann als zweites Fach eine Fachwissenschaft gewählt werden. In Kombination mit dem Fach Musik kann das Verbreiterungsfach Musik/Jazz und Popularmusik gewählt werden. In Kombination mit dem Fach Bildende Kunst und einer Fachwissenschaft kann das Erweiterungsfach Bildende Kunst/Intermediales Gestalten im Umfang von 90 ECTS-Punkten nach dem Abschluss Master of Education im Fach Bildende Kunst studiert werden.
  • Die Zulassung zum Musikstudium (Bachelor of Music) oder zum Kunststudium (Bachelor of Fine Arts) für das Lehramt Gymnasium erfolgt durch eine künstlerische Eignungsprüfung vor Beginn des Studiums. Bei Bestehen des Bachelorabschlusses in Musik oder Bildender Kunst mit Lehramtsanteilen und einem Weiterstudium des Masterstudiengangs mit Abschluss Master of Education in Musik oder Bildender Kunst erfolgt keine neuerliche Eignungsprüfung. Der bestandene Bachelorabschluss in Musik oder Bildender Kunst ersetzt diese. Zum Eintritt in einen Masterstudiengang mit dem Abschluss Master of Education in den Fächern Bildende Kunst oder Musik erfolgen künstlerische Eignungsprüfungen, wenn ein Neueintritt in die Hochschule oder in den Studiengang erfolgt.
  • Das Fach Naturwissenschaft und Technik (NwT) kann nur in Verbindung mit einem der Fächer Biologie, Chemie, Physik oder Geographie mit Schwerpunkt Physische Geographie studiert werden.
  • Die Fächer Evangelische Theologie oder Katholische Theologie kann im Hinblick auf eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg nur wählen, wer der jeweiligen Konfession angehört. Für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst im Fach Islamische Religionslehre ist die Zugehörigkeit zum Islam sunnitischer Prägung Voraussetzung.
  • Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg ist die Kombination von Katholischer Theologie oder Evangelischer Theologie oder Jüdischer Theologie oder Islamischer Religionslehre oder Philosophie/Ethik untereinander ausgeschlossen.
  • Das Schulpraxissemester kann an allgemeinbildenden Gymnasien und an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg absolviert werden. Das Schulpraxissemester ermöglicht ein fundiertes Kennenlernen des gesamten Tätigkeitsfeldes Schule unter professioneller Begleitung von Schulen und Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Gymnasien beziehungsweise Berufliche Schulen). Dies umfasst Unterricht (Hospitation und angeleiteter eigener Unterricht im Umfang von in der Regel 120 Unterrichtsstunden, davon insgesamt angeleiteter eigener Unterricht im Umfang von mindestens 30 Unterrichtsstunden), Teilnahme an möglichst vielen Arten von Dienstbesprechungen, Konferenzen und schulischen Veranstaltungen und Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Ausbildungsveranstaltungen der beauftragten Ausbildungslehrkräfte.

Lehramt Sonderpädagogik

Studienorte: Pädagogische Hochschulen Heidelberg, Freiburg und Ludwigsburg.

Ausbildungsdauer: 10 Semester Regelstudienzeit (davon 6 Semester Bachelorstudiengang, 4 Semester Masterstudiengang), anschließend 18 Monate Vorbereitungsdienst.

Schulpraktische Studien: Begleitetes Orientierungspraktikum (in der Regel 3 Wochen) bis spätestens zum Beginn des 3. Semesters des Bachelorstudiengangs, Integriertes Semesterpraktikum (in der Regel mind. 12 Wochen) nicht vor dem 3. Semester, Blockpraktikum (in der Regel 4 Wochen) oder Schulpraxisveranstaltungen mit Praxisanteilen in der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung im Masterstudiengang, ggf. zusätzlich weitere Praktika.
Interessierte Studienbewerber*innen sollten sich vor Stellung eines Zulassungsantrages im Einzelfall bei der in Frage kommenden PH beraten lassen.

1. Studiengang für das Lehramt Sonderpädagogik (grundständig)

Das Studium umfasst Grundbildung Deutsch oder Grundbildung Mathematik aus dem Studiengang Lehramt Grundschule, ein Fach aus dem Studiengang Lehramt Sekundarstufe I, Studienanteile Deutsch als Zweitsprache, Bildungswissenschaften, sonderpädagogische Grundlagen, sonderpädagogische Handlungsfelder, zwei sonderpädagogische Fachrichtungen und schulpraktische Studien.

Sonderpädagogische Fachrichtungen sind: Lernen, Sprache, Emotional-soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Lernen bei Blindheit und Sehbehinderung sowie Hören.

Sonderpädagogische Handlungsfelder sind: Sonderpädagogischer Dienst/Kooperation/inklusive Bildungsangebote; Frühförderung sowie frühkindliche Bildung und Erziehung von Kindern mit Behinderungen; Ausbildung, Erwerbsarbeit und Leben; Religiöse Bildung in der Sonderpädagogik; Kulturarbeit, Gestalten und Lernen; Pädagogik bei Krankheit; Leiblichkeit, Bewegung und Körperkultur; Sprache und Kommunikation.

Hinweise:

  • Das Handlungsfeld Sonderpädagogischer Dienst/Kooperation/inklusive Bildungsangebote ist für alle Studierenden verbindlich.
  • Zwei weitere Handlungsfelder werden gewählt.
  • Das Handlungsfeld Sprache und Kommunikation gliedert sich in die Schwerpunkte Sprachwissenschaften, Unterstützte Kommunikation, Brailleschrift und Gebärdensprache. Von den Studierenden sind ein bis zwei dieser Schwerpunkte zu wählen.
  • Für Studierende der Fachrichtung Sprache ist das Handlungsfeld Sprache und Kommunikation mit dem Schwerpunkt Sprachwissenschaften verbindlich, für Studierende der Fachrichtung Hören das Handlungsfeld Sprache und Kommunikation mit dem Schwerpunkt Gebärdensprache.
  • Weiterführende Regelungen können in den Studienordnungen getroffen werden.
  • Die Fächer Evangelische Theologie/Religionspädagogik, Katholische Theologie/Religionspädagogik oder Islamische Theologie/Religionspädagogik kann im Hinblick auf eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg nur wählen, wer der jeweiligen Konfession angehört. Für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst im Fach Islamische Religionslehre ist die Zugehörigkeit zum Islam sunnitischer Prägung Voraussetzung.
  • Zu den Bildungswissenschaften gehören Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie.

Die Pädagogischen Hochschulen legen die zeitliche Einfügung des Integrierten Semesterpraktikums in den Studienablauf des Bachelorstudiengangs fest. Es wird in der Regel in einem zusammenhängenden Zeitraum absolviert. Im Zentrum des Integrierten Semesterpraktikums, das in der Regel in Baden-Württemberg absolviert wird, steht die von den Studierenden gewählte erste sonderpädagogische Fachrichtung sowie die Fachdidaktik des studierten Faches. Das Integrierte Semesterpraktikum wird von der Pädagogischen Hochschule, einer Sonderschule oder einer Schule mit inklusivem Bildungsangebot, welche die Betreuung durch eine Sonderschullehrkraft gewährleistet, verantwortlich begleitet. Ein Anspruch auf einen Praktikumsplatz an einer bestimmten Schule besteht nicht. Das Integrierte Semesterpraktikum wird von den Schulpraxisämtern der Pädagogischen Hochschulen organisiert. Es umfasst Unterricht (Hospitation und angeleiteter eigener Unterricht im Umfang von in der Regel 130 Unterrichtsstunden, davon insgesamt angeleiteter eigener Unterricht im Umfang von mindestens 30 Unterrichtsstunden) sowie die Übernahme von Aufgaben in kooperativen Arbeitsfeldern und Teilnahme an Beratungsgesprächen, Besprechungen, Konferenzen, schulischen und außerschulischen Veranstaltungen, auch in Kooperation mit anderen schulischen und außerschulischen Partnern und mit den Eltern. Eingeschlossen ist die Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden begleitenden Ausbildungsveranstaltungen der Pädagogischen Hochschule. Ein zusätzliches Fach mit 60 ECTS-Punkten (davon mindestens 50 ECTS-Punkte im Fach) oder mit 90 ECTS-Punkten oder eine weitere sonderpädagogische Fachrichtung mit 60 ECTS-Punkten (einschließlich sonderpädagogischer Grundlagen, Handlungsfelder bezogen auf diese Fachrichtung) kann als Erweiterungsfach in einem ergänzenden Masterstudiengang studiert werden. Die Hochschulen ermöglichen durch entsprechende Studienorganisation den Erwerb von Studienleistungen im Erweiterungsfach ab Beginn des Studiums.

2. Aufbaustudium für das Lehramt Sonderpädagogik

Wer erfolgreich einen auf ein Lehramt bezogenen Masterstudiengang (Master of Education; mindestens 240 ECTS-Punkte) oder die Staatsprüfung für ein Lehramt absolviert hat, kann den Abschluss Master of Education Sonderpädagogik auch über ein viersemestriges Aufbaustudium erwerben.

Das Aufbaustudium umfasst sonderpädagogische Grundlagen, ein sonderpädagogisches Handlungsfeld sowie die erste und zweite sonderpädagogische Fachrichtung. Die schulpraktischen Studien haben in der Regel einen Umfang von acht Wochen. Die erste und die zweite sonderpädagogische Fachrichtung müssen hierbei gleichermaßen Berücksichtigung finden.

Die schulpraktischen Studien können auf zwei Praktika verteilt werden, um schulpraktische Studien sowohl in der ersten als auch in der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung zu ermöglichen.
Wer vor dem Aufbaustudium die Staatsprüfung für ein Lehramt bestanden hat, erwirbt mit dem Abschluss Master of Education Sonderpädagogik zugleich die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Schuldienstes für das Lehramt Sonderpädagogik. Wer eine Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bestanden oder erfolgreich einen Abschluss eines auf ein Lehramt bezogenen Masterstudiums vorweisen kann, erwirbt die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Schuldienstes für das Lehramt Sonderpädagogik mit der den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfung.

Höheres Lehramt an beruflichen Schulen

Studienorte: HS Aalen/PH Schwäbisch Gmünd, HS Esslingen/PH Ludwigsburg, U Heidelberg, U Hohenheim, HS Karlsruhe/PH Karlsruhe, Karlsruher Institut für Technologie (KIT), U Konstanz, U Mannheim, HS Mannheim/PH Heidelberg, HS Offenburg/PH Freiburg, HS Ravensburg-Weingarten/PH Weingarten, U Stuttgart, U Tübingen.

Ausbildungsdauer: 10 Semester Regelstudienzeit; nach dem Studienabschluss 18 Monate Vorbereitungsdienst (Referendariat).

Praktika: Innerhalb der Regelstudienzeit werden schulpraktische Studien im Bachelor- und im Masterstudiengang absolviert. Je nach Studiengang ist ein Betriebspraktikum erforderlich.

Fächer und Kombinationen: Bei den beruflichen Schulen werden drei verschiedene Bereiche unterschieden: gewerbliche Schulen, kaufmännische Schulen sowie hauswirtschaftliche, pflegerische, sozialpädagogische und landwirtschaftliche Schulen.

Gewerbliche Schulen

Das Studium Technikpädagogik an der Universität Stuttgart besteht aus einem Hauptfach (Maschinenbau, Elektrotechnik, Bautechnik oder Informatik, der Erziehungswissenschaft und einem Wahlpflichtfach (Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Politik, Sport, evangelische Theologie, katholische Theologie, Wirtschaftswissenschaften, Mathematik, Physik, Information oder einer Vertiefung des Hauptfaches).
Am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) besteht das Studium Ingenieurpädagogik aus einem ersten Studienfachgebiet (Metalltechnik, Elektrotechnik oder Bautechnik) und einem zweiten Studienfachgebiet (beim Hauptfach Metalltechnik eine Vertiefungsrichtung, bei allen anderen Fächern Mathematik, Physik, Sport, Wirtschaftskunde oder Gemeinschafts- und Sozialkunde).
Die Bachelor- und Masterabschlüsse Technikpädagogik der Uni Stuttgart sowie Ingenieurpädagogik des KITs werden als Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst anerkannt.
Die Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erfüllen neben den oben genannten Studiengängen auch weitere kooperative Bachelor-/Masterstudiengänge im gewerblich-technischen Bereich an der HS Aalen/PH Schwäbisch Gmünd, der HS Karlsruhe/PH Karlsruhe, der HS Ravensburg-Weingarten/PH Weingarten, der HS Mannheim/PH Heidelberg, der HS Offenburg/PH Freiburg und der HS Esslingen/PH Ludwigsburg.

Kaufmännische Schulen

An den Standorten Mannheim, Hohenheim und Konstanz werden die Bachelor-/Masterstudiengänge Wirtschaftspädagogik bzw. wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge mit pädagogischem Profil angeboten. Diese Abschlüsse werden als Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst anerkannt.
Die Allensbach Hochschule bietet einen Masterstudiengang im Fernstudium an. Dieser führt bei Erfüllung bestimmter Mindeststudienleistungen ebenfalls zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst.

Sozialpädagogische, pflegerische, hauswirtschaftliche und landwirtschaftliche Schulen

Die Uni Tübingen bietet den Bachelor-/Masterstudiengang Sozialpädagogik/Pädagogik an. Neben dem beruflichen Fach Sozialpädagogik/Pädagogik wird ein allgemeinbildendes Fach studiert. Mögliche Zweitfächer sind Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Theologie, Französisch, Geschichte, Informatik, Islamische Religionslehre, Katholische Theologie, Mathematik, Philosophie/Ethik, Physik, Politikwissenschaft, Spanisch und Sport.

Der viersemestrige Master-Studiengang „Berufliche Bildung - Sozialpädagogik/Pädagogik und Psychologie an sozialpädagogischen Schulen“ an der PH Freiburg baut primär auf den Bachelorstudiengängen Erziehungswissenschaft und Kindheitspädagogik der PH Freiburg auf.

An der Uni Heidelberg kann der Bachelor- und Masterstudiengang „Gerontologie, Gesundheit & Care“ studiert werden. Das Studium umfasst Berufspädagogik und Bildungswissenschaften, Fachwissenschaften und -didaktiken und schulpraktische Studien sowie ein allgemein bildendes Zweitfach (Chemie, Deutsch mit Studienanteilen Deutsch als Fremdsprache, Englisch, evangelische Theologie, Französisch, Geschichte, Informatik, Jüdische Religionslehre an der HS für Jüdische Studien Heidelberg, Katholische Theologie, Mathematik, Philosophie/Ethik, Physik, Politikwissenschaft, Spanisch oder Sport). Mit Blick auf eine zukünftige Tätigkeit im Bereich Pflege an beruflichen Schulen wird für den Bachelorstudiengang „Gerontologie, Gesundheit und Care“ entweder eine dreijährige erfolgreich abgeschlossene Pflegefachausbildung bzw. eine einjährige Berufsausbildung in der Pflege oder eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger*in bzw. ein Nachweis über das absolvierte erste Ausbildungsjahr in einer Pflegefachausbildung mit Versetzungsnachweis in das zweite Ausbildungsjahr vorausgesetzt. Darüber hinaus ist der Nachweis über eine gültige Ausbildungsvereinbarung mit einer Ausbildungsstätte, die einen Kooperationsvertrag mit der Universität Heidelberg zur Durchführung des Studienganges abgeschlossen hat, zu erbringen.

Der Masterstudiengang „Berufliche Bildung - Pflege/Wirtschafts- und Sozialmanagement“ kann an der PH Freiburg studiert werden. Das Studium umfasst die Bereiche Fachwissenschaft des Unterrichtsfachs Wirtschafts- und Sozialmanagement, Bildungswissenschaften mit Schwerpunkt Berufs- und Wirtschaftspädagogik, Fachdidaktik der beruflichen Fachrichtung des Unterrichtsfachs sowie Schulpraktika. Zulassungsvoraussetzung zum Master ist u. a. ein fachlich einschlägiges Studium von mindestens sechs Semestern und Studienanteilen der Fachwissenschaft der beruflichen Fachrichtung Pflege (erstes Fach), des Wirtschafts- und Sozialmanagements (Unterrichtsfach) sowie der Bildungswissenschaften. Außerdem ist der Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem der folgenden Ausbildungsberufe Voraussetzung für die Zulassung zum Studium: Gesundheits- und Krankenpfleger*in oder Kinderkrankenpfleger*in oder Altenpfleger*in.

Für die weiteren Schultypen gibt es keine spezifischen Lehramtsstudiengänge. Bei Bedarf können Absolvent*innen folgender Studiengänge zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden:

Im Bereich Hauswirtschaftliche Schulen: Ernährungswissenschaft oder Biotechnologie;

Im Bereich Landwirtschaftliche Schulen: Agrarwissenschaften (mit Vertiefungsrichtung Tier- oder Pflanzenwissenschaften), Forstwissenschaft oder Gartenbauwissenschaft.

Hinweise:

  • Der Masterabschluss im Lehramt Gymnasium (Master of Education) in allgemeinbildenden Fächern berechtigt zum Vorbereitungsdienst an den beruflichen Schulen, wenn ein einschlägiges Betriebspraktikum von drei Monaten Dauer nachgewiesen wird.
  • Das im Studium absolvierte Schulpraxissemester wird in den LA-Studiengängen mit berufl. Fächern auf das Betriebspraktikum von mindestens einem Jahr angerechnet; eine einschlägige Ausbildung ersetzt die Betriebspraxis, nicht aber das Schulpraxissemester.

Lehramtsausbildung ohne Studium

In Baden-Württemberg sind spezielle Ausbildungswege zum Lehrer*innenberuf an öffentlichen Schulen auch ohne Hochschulstudium möglich. Voraussetzung für diese Ausbildungsgänge sind in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung. An allgemeinbildenden Schulen können Fachlehrkräfte in musischen oder technischen Fächern eingesetzt werden. Der Ausbildungsschwerpunkt liegt dabei auf einer späteren Tätigkeit an einer Schule der Sekundarstufe I. An beruflichen Schulen arbeiten Technische Lehrer*innen an gewerblichen, landwirtschaftlichen, kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Schulen entsprechend der jeweiligen Fachrichtung z.B. als Werkstattleiter*innen an gewerblichen Schulen oder als Lehrer*in für Textverarbeitung und Bürokommunikation.

Fachlehrkräfte Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Fachlehrkräfte Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung sowie Technische Lehrkräfte Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie an Schulen im Rahmen inklusiver Beschulung eingesetzt.

Hinweise und Besonderheiten

Aktuelle Informationen zur Lehramtsausbildung und zu den voraussichtlichen künftigen Einstellungschancen in Baden-Württemberg sind im Internet abrufbar unter www.lieber-lehramt.de oder unter www.km-bw.de („Schule – Berufsziel Lehrerin und Lehrer“) und www.lehrer-online-bw.de.

Unter www.cct-germany.de können Sie einen Selbst-Test absolvieren, um zu überprüfen, ob der Beruf Lehrer*in zu Ihnen passt. Am Ende des Tests erhalten Sie ein Zertifikat, welches für alle Lehrämter als Zulassungsvoraussetzung für eine Bewerbung um einen Studienplatz in Baden-Württemberg vorgelegt werden muss.

Hinweise für Lehramtsstudieninteressierte mit Behinderung

Die Hochschulen haben die Aufgabe die gleichberechtigte Teilhabe an Studium, Forschung und Lehre für alle Mitglieder unabhängig einer Behinderung zu ermöglichen (LGH § 2 (4)). Wir möchten hiermit Lehramtsstudieninteressierten Mut machen, ein Lehramtsstudium aufzunehmen.

Allgemeine Fragen zum Studium mit Behinderung finden Sie im Handbuch „Studium und Behinderung“ des Deutschen Studentenwerks.

Kann ich mit einer Behinderung verbeamtet werden? Das ist die Frage, die sich Studieninteressierte mit Behinderung vor der Aufnahme eines Studiums stellen. Eine Antwort darauf finden Sie in der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums: Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbergruppen als Lehrkraft an Schulen.

Weitere Informationen

Studieninformation Baden-Württemberg

Kultusportal Baden-Württemberg

www.km-bw.de
(Rubrik: Schule > Beruf der Lehrkraft)

Lieber Lehramt