Überblick

Finanzierung & Förderprogramme

Studieren im Ausland ist meistens kostenintensiver als das Studium an der Heimathochschule. Neben der privaten Finanzierung durch Ersparnisse oder Unterstützung durch die Eltern gibt es eine Reihe von Förderungsmöglichkeiten.

Dazu zählen das sogenannte Auslands-BAföG, eine Förderung im Rahmen des Programms Erasmus+ und diverse Stipendien.

BAföG im Ausland?

Ein Dollarschein und mehrere Münzen aus den USA.
Foto: Jessica Braun

Auf die gesetzlichen Förderungsmaßnahmen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben Sie auch im Falle eines Auslandsstudiums einen Rechtsanspruch, wenn Sie die Förderungsvoraussetzungen erfüllen. Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass Sie gefördert werden, obwohl Sie im Inland aufgrund der Höhe des Einkommens Ihrer Eltern keine Förderung bekommen.

Sie können Ausbildungsförderung für ein vollständig absolviertes Studium innerhalb der EU oder der Schweiz erhalten – vom ersten Semester bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses. Im Anschluss an einen Auslandsaufenthalt können Sie die Ausbildung auch in Deutschland fortführen und beenden. Die Förderungshöchstdauer entspricht jeweils der Regelstudienzeit, die in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt ist.

Für ein nicht im Rahmen einer Hochschulkooperation durchgeführtes Studium in Nicht-EU-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) beträgt die Förderungsdauer i.d.R. ein Jahr. Sie kann jedoch um weitere eineinhalb Jahre verlängert werden, wenn das Studium im Ausland für Ihre Ausbildung von besonderer Bedeutung ist. Sie müssen auf Verlangen des Amtes für Ausbildungsförderung eine gutachterliche Stellungnahme Ihrer Ausbildungsstätte beibringen, dass die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausbildung im Ausland vorliegen. Wer einen Austausch an einer Partnerhochschule macht, kann während der gesamten Zeit BAföG beziehen.

Finanzielle Unterstützung im Ausland gibt es grundsätzlich auch für Studierende während ihres Pflichtpraktikums. Hierfür muss das Praktikum, wenn es außerhalb der EU absolviert wird, mindestens zwölf Wochen dauern.

Daneben gibt es weitere Sonderbestimmungen, über die die Akademischen Auslandsämter Auskunft geben. Verbringt man beispielsweise einen Teil seiner Ausbildung (maximal ein Jahr) im Ausland, obwohl das in den Ausbildungsbestimmungen nicht zwingend vorgeschrieben ist, so wird das nicht auf die Förderungshöchstdauer der Inlandsausbildung angerechnet, d.h. die Förderungshöchstdauer verlängert sich faktisch um maximal ein Jahr.

Studierende im Ausland bekommen unter bestimmten Voraussetzungen Auslandszuschläge zu ihrem BAföG-Satz:

  • für nachweisbar notwendige Studiengebühren bis zu 5.600 Euro für maximal ein Jahr
  • für Reisekosten innerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 250 Euro, außerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 500 Euro
  • für eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung
  • für höhere Lebenshaltungskosten außerhalb der EU und der Schweiz vom jeweiligen Land abhängige Auslandszuschläge.

Der Antrag sollte mindestens sechs Monate vor der Ausreise bei dem für das jeweilige Land zuständigen Auslandsamt gestellt werden. Unter www.bafög.de finden Sie die Kontaktdaten der Auslandsämter.

Förderprogramme der Europäischen Union

Die Europäische Union fördert im Rahmen der 2021 gestarteten Programmgeneration Erasmus+ Auslandsaufenthalte für Studierende in allen Mitgliedstaaten der EU und weiteren Ländern. Möglich sind ein oder mehrere Studien- bzw. Praktikumsaufenthalte im Ausland von mindestens zwei (für ein Praktikum) bzw. drei und höchstens zwölf Monaten Dauer je Studienphase – also jeweils für Bachelor, Master und Promotion. Auslandsaufenthalte Studierender in Studiengängen mit Staatsexamen z.B. Medizin oder Lehramt) können bis zu einer Dauer von 24 Monaten gefördert werden. Vor einem Studienaufenthalt im Ausland muss das erste Studienjahr absolviert worden sein. Ein Praktikum ist schon ab Einschreibung für ein Studium möglich. Außerdem besteht die Förderungsmöglichkeit eines kompletten Masterstudiums (ein- oder zweijährig) im Ausland mithilfe eines zinsgünstigen, nicht vom Einkommen abhängigen Kredits im Rahmen des Programms InvestEU.

Zu einem Erasmus-Stipendium für Studienaufenthalte im Ausland gehören:

  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthalts,
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule,
  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen,
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit einer Behinderung,
  • Sonderzuschüsse für im Ausland alleinerziehende Studierende mit Kindern.

Zu einem Erasmus-Stipendium für ein Praktikum im Ausland gehören:

  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthalts,
  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, aufnehmender Einrichtung und Studierenden,
  • Begleitung während des Praktikums durch Ansprechpartner*innen an der Heimathochschule und im Unternehmen,
  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistung,
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit besonderen Bedürfnissen oder Kindern.

Die finanzielle Förderung von Studierenden durch Erasmus+ orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).

Seit 2022 beträgt der Fördersatz für das Erasmus-Stipendium für folgende drei Ländergruppen monatlich:

  • Gruppe 1 (Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden): Studienaufenthalte 600 Euro, Praktika 750 Euro
  • Gruppe 2 (Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern): Studienaufenthalte 540 Euro, Praktika 690 Euro
  • Gruppe 3 (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Serbien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn): Studienaufenthalte 490 Euro, Praktika 640 Euro

Ausführliche Informationen erhalten Sie in den Akademischen Auslandsämtern/International Offices der Hochschulen und beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (www.eu.daad.de/studierende).

Stipendien

Neben der Förderung nach dem BAföG und den Förderprogrammen der EU gibt es eine ganze Reihe von Stipendien verschiedener Organisationen. Mitunter verfügen Hochschulen auch über eigene Förderprogramme.

DAAD-Stipendien

Über das größte Kontingent an Stipendien verfügt der DAAD mit einer Vielzahl an Programmen – z.B. die „Allgemeinen Jahresstipendien“ und zahlreiche regions- oder fachspezifische Angebote. Über diese kann das Studium an einer ausländischen Hochschule oder ein Praktikum im Ausland finanziert werden.

Auf der DAAD-Webseite unter der Rubrik „Im Ausland studieren, forschen & lehren“ finden Sie ausführliche Informationen zu Fördermöglichkeiten. Die vollständigen und laufend aktualisierten Ausschreibungen mit weiterführenden Informationen finden Sie in der DAAD-Stipendiendatenbank (www.auslandsstipendien.de).

PROMOS

Mit dem Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden (PROMOS) wurde im Kontext des Bologna-Prozesses eine Möglichkeit zur Förderung von kürzeren Auslandsaufenthalten (bis zu sechs Monaten Dauer) entwickelt.

Gefördert werden können Auslandssemester, Praktika, Sprachkurse, Fachkurse sowie Studien- und Wettbewerbsreisen im Ausland. Welche Fördermöglichkeiten an Ihrer Hochschule im Rahmen von PROMOS angeboten werden, erfragen Sie bitte im dortigen Akademischen Auslandsamt/International Office.

Lernprogramm ASA

Das entwicklungspolitische Lernprogramm ASA bietet Studierenden und jungen Berufstätigen zwischen 21 und 30 Jahren ein Stipendium für einen dreimonatigen Studien- oder Arbeitsaufenthalt in Afrika, Asien, Lateinamerika oder Südosteuropa. Zu dem Programm gehören umfangreiche Vor- und Nachbereitungsseminare in Deutschland.

Finanziert wird ASA aus Zuwendungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie mehrerer Bundesländer und weiterer Institutionen. Unter www.asa-programm.de gibt es nähere Informationen und das Bewerbungsformular.

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