Überblick

Anerkennung

Bei Ihrer Entscheidung für einen Studienaufenthalt im Ausland sollten Sie darauf achten, ob die im Ausland verbrachten Studienzeiten angerechnet und die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen an der Heimathochschule anerkannt werden.

Ein Kompass liegt auf einer Landkarte.
Foto: Ann-Kathrin Hörrlein

Ein Anspruch auf Anerkennung besteht, wenn es hinsichtlich der nachgewiesenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede gibt. Andernfalls muss die Heimathochschule – nicht der*die Studierende – diesen „wesentlichen Unterschied“ beweisen. Die Anerkennung bereitet in der Praxis jedoch manchmal Schwierigkeiten.

Wenn über die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen bereits entsprechende Absprachen zwischen der deutschen und der ausländischen Hochschule existieren (z.B. bei internationalen Studiengängen oder Hochschulkooperationen), erfolgt die Anerkennung meist problemlos. Das ist auch der Fall, wenn im Vorfeld eines Auslandsaufenthalts ein sogenanntes „Learning Agreement“ geschlossen wird, das die im Ausland zu erbringenden Leistungen festlegt.

Schließt Ihr Studiengang mit einer Hochschulprüfung ab (z.B. Bachelor, Master), so ist für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen die Hochschule zuständig, an der das Studium fortgesetzt wird. Bei Studiengängen mit Abschluss Staatsexamen (z.B. Lehramt, Jura, Medizin, Pharmazie) wenden Sie sich an die staatlichen Prüfungsämter oder an die von einer staatlichen Stelle berufene Prüfungskommission.

Punkte sammeln mit dem ECTS

Erleichtert werden die Anerkennungsfragen durch die Nutzung des Leistungspunktesystems ECTS (European Credit Transfer System). Es ermöglicht die Quantifizierung im Ausland erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen. Die Leistungspunkte spiegeln die erwartete studentische Arbeitsbelastung wider und werden Modulen bzw. Lehrveranstaltungen zugeordnet.

Zusammen mit den zuständigen Ansprechpartner*innen an der Heimathochschule suchen Sie eine Partnerhochschule aus und entscheiden sich für die dort zu besuchenden Lehrveranstaltungen und die abzulegenden Leistungsnachweise. Ihre Leistungen werden nach Credit Points pro Studienjahr gemessen. Erfüllen Sie während des Auslandsstudiums die Anforderungen, ist die Anerkennung der Leistungen kein Problem.

Im „Transcript of Records“ sind die von den Studierenden erbrachten Studienleistungen in leicht verständlicher, aber umfassender Form dargestellt. Für erfolgreich absolvierte Module bzw. Lehrveranstaltungen werden also nicht nur ECTS-Punkte vergeben, sondern es werden den absolvierten Studienleistungen auch Noten und ECTS-Grades zugeordnet. Die Hochschulen erhalten so einen qualitativen und quantitativen Überblick über die im Ausland erbrachten Studienleistungen.

Studienabschluss im Ausland

Wenn Sie Ihr Studium vollständig im Ausland absolviert haben, sollten Sie klären, ob der erworbene Abschluss in Deutschland anerkannt wird.

Diploma Supplement

Um die Transparenz der Hochschulabschlüsse und damit die internationalen Wettbewerbschancen von Hochschulabsolvent*innen zu verbessern, gibt es das „Diploma Supplement“. Es handelt sich dabei um ein i.d.R. in Englisch abgefasstes Dokument, das dem Hochschulabschluss beigefügt wird. Dieses enthält Angaben zur Person, zur Qualifikation (Niveau und Inhalt des Studiengangs), zu den erzielten Ergebnissen sowie Angaben zum nationalen Hochschulsystem. Das „Diploma Supplement“ soll die Bewertung und Einstufung von akademischen Abschlüssen sowohl für Studien- als auch Berufszwecke erleichtern. Sie erhalten das „Diploma Supplement“ auch, wenn Sie in Deutschland Ihren Abschluss machen.

Anerkennung von Hochschulabschlüssen für ein weiteres Studium

Möchten Sie auf Grundlage eines Hochschulabschlusses, den Sie im Ausland erworben haben, im Inland weiterstudieren (z.B. Masterstudium oder Promotion), so ist die jeweilige Hochschule (i.d.R. die Fakultät oder der Fachbereich) für die Anerkennung zuständig. Erster Ansprechpartner hierfür ist das Akademische Auslandsamt oder International Office der Hochschule, an der Sie sich bewerben möchten.

Führung eines ausländischen akademischen Grades

Einen im Ausland erworbenen akademischen Grad oder entsprechenden Titel dürfen Sie im Inland nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts führen. Die Kultus- und Wissenschaftsministerien der Länder können grundsätzlich nur Auskunft zu der in ihrem Land geltenden Rechtslage sowie zum Stand der Umsetzung einschlägiger Beschlüsse der Kultusministerkonferenz.

Eine Dokumentation über Grade und Titel ausländischer Hochschulen enthält „anabin – das Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse", herausgegeben vom Sekretariat der Kultusministerkonferenz (anabin.kmk.org)

Anerkennung von Hochschulabschlüssen für die Berufsausübung

Reglementierte Berufe: Reglementiert bedeutet, dass die Aufnahme oder Ausübung eines Berufs durch staatliche Vorschriften des Bundes oder der Länder an den Besitz bestimmter Qualifikationen gebunden ist. Bei im Ausland erworbenen Qualifikationen ist die Anerkennung eine Voraussetzung für den Zugang zum Beruf bzw. zur Ausübung des Berufs sowie zur Führung der Berufsbezeichnung (z.B. Ärztin*Arzt, Psychotherapeut*in, Rechtsanwältin*-anwalt, Lehrer*in an staatlichen Schulen oder Ingenieur*in). Eine Liste aller reglementierten Berufe erhalten Sie auf den Seiten der EU-Kommission (https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/regprof/home). Die Anerkennung bedeutet, dass die Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation mit dem deutschen Referenzberuf überprüft wird. Unter www.anerkennung-in-deutschland.de finden Sie dazu nähere Informationen.

Nicht-reglementierte Berufe: Der Berufszugang oder die Berufsausübung ist bei nicht-reglementierten Berufen nicht an bestimmte staatliche Vorgaben geknüpft, d.h. der Beruf kann ohne staatliche Zulassung ausgeübt werden. Dies gilt für Hochschulabschlüsse, die zu einem nicht-reglementierten Beruf führen. In diesem Fall kann man sich mit einer ausländischen Qualifikation i.d.R. ohne Anerkennung auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben oder sich selbstständig machen. Dann obliegt es potenziellen Arbeitgebern oder Kunden, ob der Hochschulabschluss akzeptiert wird.

Zeugnisbewertung: Inhaber*innen einer ausländischen Hochschulqualifikation, die nicht zu einem reglementierten Beruf führt, haben die Möglichkeit, ihren Hochschulabschluss durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewerten zu lassen. Eine Bewertung des Abschlusses kann nützlich sein, da Arbeitgeber*innen mit dieser Bescheinigung die Qualifikation der Bewerber*innen besser einschätzen können. Die Webseite www.anerkennung-in-deutschland.de liefert dazu weitere Informationen. Die Zeugnisbewertung soll den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Für das Ausstellen dieser Bescheinigung wird eine Gebühr erhoben. Unter www.kmk.org > Themen > Anerkennung ausländischer Abschlüsse gibt es weitere Informationen.

Hinweis

anabin

Die Datenbank anabin beinhaltet für eine Vielzahl ausländischer Staaten eine umfangreiche Dokumentation über deren Bildungswesen, die verschiedenen Abschlüsse und die akademischen Grade sowie deren Wertigkeit. Auch eine Liste der für die Anerkennung zuständigen Stellen in Deutschland ist unter anabin.kmk.org zu finden.