Überblick

Dialogorientiertes Serviceverfahren

Hochschulstart bietet zur Unterstützung der Hochschulen bei der Durchführung ihrer örtlichen Auswahlverfahren das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) an.

Studierende im Foyer einer Universität.
Foto: Sonja Trabandt

Zum Wintersemester 2022/23 haben sich 164 Hochschulen mit 1.983 Studienangeboten an diesem Verfahren beteiligt. Einige Hochschulen koordinieren darüber alle ihre zulassungsbeschränkten Studienangebote, da die Studienplätze so zügiger besetzt und langwierige Nachrückverfahren vermieden werden.

Im Bewerbungsportal von www.hochschulstart.de geben teilnehmende Hochschulen ihre Studienangebote bekannt. Studienbewerber*innen müssen sich dort registrieren und können sich im Anschluss – je nach Wunsch der Hochschule – im Bewerbungsportal der Hochschule oder bei Hochschulstart für einen Studienplatz bewerben. Im DoSV haben Sie die Möglichkeit, die Reihenfolge (Prioritäten) Ihrer Studienwünsche anzugeben und den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbungen zu verfolgen.

Auch mögliche Bewerbungen für bundesweit zulassungsbeschränkte (vereinzelt auch für zulassungsfreie) Studiengänge werden in dieser Übersicht erfasst und lassen sich hier in Kombination priorisieren – d.h. auch die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie werden im DoSV dargestellt.

Nach Abschluss der auf die Bewerbungsphase folgenden Koordinierungsphase werden die restlichen verfügbaren DoSV-Studienplätze mithilfe einer separaten Nachrückphase („Koordiniertes Nachrücken“ genannt) vergeben. An dieser Phase können auch Bewerber*innen teilnehmen, die sich noch nicht im Zuge des DoSV-Hauptverfahrens beworben hatten. Allerdings kann sich dieser Personenkreis nicht „nachträglich“ für Restplätze von bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen bewerben, die ebenfalls in dieser Phase verteilt werden. Auch kommen Neubewerbungen erst dann zum Zuge, wenn die vorhandenen Ranglisten mit den abgelehnten Bewerber*innen aus der vorangegangenen Koordinierungsphase komplett abgearbeitet sind und danach noch Restplätze verfügbar sind.

Die Termine und Verfahrensbedingungen finden Sie unter www.hochschulstart.de sowie auf den Internetseiten der Hochschulen.

Ergebnis der Studienplatzvergabe

Ob es mit dem Studienplatz geklappt hat oder nicht, erfahren Sie per Zulassungsbescheid bzw. Ablehnungsbescheid. Dass eine Ablehnung Probleme verursacht, ist nachvollziehbar. Auch Zusagen können allerdings zu kniffligen Entscheidungslagen führen.

Viele Studieninteressierte bewerben sich abseits von Hochschulstart parallel an mehreren Hochschulen, die nicht am DoSV teilnehmen. Im Hinblick auf bessere Zulassungschancen im Wunschfach oder in den Wunschfächern ist das ggf. auch sinnvoll.

Zu Problemen kann es allerdings kommen, wenn die Zulassungsbescheide zu unterschiedlichen Terminen versandt werden und Bewerber*innen – ohne das Ergebnis aller Bewerbungen zu kennen – bis zu einem bestimmten Termin erklären sollen, ob sie einen Studienplatz annehmen.

Mehrfachbewerbungen außerhalb des DoSV führen an den „betroffenen“ Hochschulen außerdem zu aufwendigen und bis in die Vorlesungszeit hinein andauernden Nachrück- und Losverfahren, bei denen dann viele noch eine Zusage bekommen, die vorher einen Ablehnungsbescheid erhalten hatten und sich zwischenzeitlich eventuell schon für einen anderen Studienplatz entschieden haben. Hier liegt einer der Hauptgründe für den Einsatz des DoSV, denn mithilfe des Dialogorientierten Serviceverfahrens wird diesem (auch für Hochschulen sehr belastenden) Effekt entgegengewirkt.

Bundesweite Studienplatzbörse

Wer bis zum Abschluss der Haupt- und Nachrückverfahren keinen Studienplatz bekommen hat, erhält mit der bundesweiten Studienplatzbörse eine zusätzliche Chance: Auf www.hochschulkompass.de werden jeweils zum Sommer- und Wintersemester Studiengänge nach Durchführung der Nachrückverfahren aufgeführt, bei denen noch Studienplätze verfügbar sind, für das Wintersemester frühestens ab 1. September bzw. für das Sommersemester ab 1. Februar. Bewerber*innen für zulassungsbeschränkte Studiengänge können sich über die Internetbörse informieren und die Teilnahme am Losverfahren bei der jeweiligen Hochschule beantragen. Die Einträge werden täglich aktualisiert. Es kann sich also lohnen, öfter auf die Seite zu schauen.

Hinweis

Damit Sie innerhalb der vorgegebenen Frist die Erklärung über die Annahme eines Studienplatzes abgeben und sich immatrikulieren können, sollten Sie in den Wochen nach dem Bewerbungsschluss unbedingt erreichbar bleiben.