Überblick

Örtliche Zulassungsbeschränkungen

Gilt für das Studienfach Ihrer Wahl eine (örtliche) Zulassungsbeschränkung, müssen Sie sich fristgerecht bei der betreffenden Hochschule ODER über das Internetportal der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) bewerben.

Studierende in einem Vorlesungssaal der HU Berlin.
Foto: Sonja Trabandt

Häufig endet die Bewerbungsfrist am 15. Juli (für einen Studienstart im Wintersemester) bzw. am 15. Januar (Sommersemester). Beachten Sie, dass Hochschulen ggf. davon abweichende Bewerbungsfristen haben können!

Bei zahlreichen Hochschulen erfolgt die Bewerbung komplett online mittels eines Bewerbungsmoduls. Sollte eine Onlinebewerbung im Einzelfall noch nicht möglich sein, stehen die Bewerbungsunterlagen meist auf den Internetseiten der Hochschulen zum Download bereit.

Nach welchen Kriterien wird verteilt?

Neben der Abiturnote als Auswahlkriterium gewinnt die individuelle fachspezifische Eignung zunehmend an Bedeutung. Das geschieht z.B. durch eine höhere Gewichtung von Auswahlgesprächen, fachspezifischen Studierfähigkeitstests oder bestimmten Zeugnisnoten, die für den Studiengang besonders relevant sind. Manche Hochschulen setzen außerdem für eine Bewerbung die Teilnahme an einem Selbsttest zur Studienorientierung voraus (mehr dazu im Abschnitt „Entscheidungshilfen“).

Hinweis

Die Einzelheiten zum Verfahren und die Anmeldetermine erfragen Sie am besten direkt bei der betreffenden Hochschule. Ggf. ist auch eine vorherige Registrierung bei www.hochschulstart.de erforderlich (vgl. die Hinweise zum Dialogorientierten Serviceverfahren)