Überblick

Bundesweite Zulassungsbeschränkung

In vier Studienfächern werden die Studienplätze an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in allen Bundesländern zentral über Hochschulstart vergeben: Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie.

Eine Frau lernt am medizinischen Modell mit einem Buch.
Foto: Julia Hendrysiak

Nach Abzug von Vorabquoten für bestimmte Bewerbergruppen (u.a. für Ausländer*innen und Zweitstudienbewerber*innen) werden 30 % der verbleibenden Studienplätze an die Abiturbesten eines jeden Bundeslandes vergeben. Die Verteilung von weiteren 10% der Plätze erfolgt mithilfe der „Zusätzlichen Eignungsquote“ (ZEQ), während der Großteil der verfügbaren Studienplätze (60%) durch das sogenannte „Auswahlverfahren der Hochschulen“ vergeben wird. Weitere Plätze erhalten anschließend die Studieninteressierten, für die die Ablehnung eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Zum Schluss werden (für den Studiengang Humanmedizin) noch die Teilstudienplätze verteilt.

Sie müssen sich übrigens nicht für eine der drei Hauptquoten entscheiden: Im Rahmen der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge nimmt eine Bewerbung für einen Studienort stets automatisch an allen drei Quoten teil.

„Abiturbestenquote“ (30%)

Die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt nach der Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung (umgangssprachlich: „Abinote“). Die in dieser Quote verfügbaren Studienplätze werden über 16 Landes-Ranglisten (also anhand eines landesinternen Leistungsvergleichs) vergeben, die abschließend in eine große Bundes-Rangliste überführt werden. Dies geschieht mithilfe von Berechnungen, die sich auf vorliegende Bevölkerungs- und Bewerberanteile stützen.

Das in der Abiturbestenquote vorliegende Gesamtvolumen an Studienplätzen wird also in einem ersten Schritt auf die 16 Bundesländer aufgeteilt und im Anschluss in eine Bundesliste überführt. Danach werden die entsprechenden Kapazitäten mit Bewerbungen gefüllt, deren Rangfolge sich primär nach der im jeweiligen Bundesland erbrachten Abiturleistung und sekundär (bei exakter Punktgleichheit von Bewerber*innen aus dem gleichen Bundesland) nach einem abgeleisteten Dienst sowie einer zufällig zugewiesenen Losnummer ausrichtet. Die Wahl der möglichen Studienorte spielt für die Ranglisten-Position keine Rolle.

Zusätzliche Eignungsquote (10%)

Die Zusätzliche Eignungsquote setzt einen Schwerpunkt auf Kriterien, die unabhängig von der Abiturleistung eine Rolle bei der Studienplatzvergabe spielen. Im Wesentlichen fokussiert man sich hier auf Ergebnisse von Studierfähigkeitstests, aber auch andere Formen der Qualifikation wie eine relevante Berufsausbildung oder ein abgeleisteter Dienst können (je nach Vorgabe der Hochschule) in die Entscheidungsfindung einfließen.

Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (60%)

Der Großteil der verfügbaren Studienplätze in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen wird im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschulen (AdH) vergeben.

Bei der Auswahl im AdH hat die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung zwar einen maßgeblichen Einfluss auf die Auswahl – aber diesem Auswahlkriterium muss mindestens ein weiteres (ge)wichtiges notenunabhängiges Kriterium zur Seite gestellt werden. Für den Studiengang Humanmedizin müssen sogar mindestens zwei zusätzliche „bedeutsame“ notenunabhängige Auswahlkriterien berücksichtigt werden.

Zu diesen Kriterien zählen vor allem das Ergebnis eines Studierfähigkeitstests, darüber hinaus können auch eine einschlägige Berufsausbildung, entsprechende berufliche Praxiserfahrung sowie die Ableistung eines Diensts oder der Nachweis akademischer Aktivitäten abseits eines Studiums (bspw. eine erfolgreiche Teilnahme an einem wissenschaftlichen Wettbewerb) in Betracht kommen. Auch Auswahlgespräche oder Motivationsschreiben können potenziell in die Entscheidungsfindung einfließen.

Wie genau die Auswahlkriterien gestaltet bzw. gewichtet werden und wie sie mit der Abiturleistung zusammenwirken, kann auf hochschulstart.de nachgelesen werden. Dort findet man im Downloadbereich zu jedem Bewerbungsverfahren aktuelle Kriterien-Übersichten der ZEQ- und AdH-Quote.

Die Bewerbung

Der erste Teil der Bewerbung für einen Studienplatz erfolgt online bei Hochschulstart. Dreh- und Angelpunkt ist auch für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge das DoSV-Bewerbungsportal (https://dosv.hochschulstart.de/bewerber).

Wenn man sich für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang interessiert, wird man dort nach einer Registrierung über die Studienangebotssuche zum Dialogsystem „AntOn“ (= Antrag Online) weitergeleitet. Dort werden die Bewerber*innen programmgestützt durch die Antragstellung geführt.

Die zur rechtsgültigen Antragstellung notwendige Unterschrift sowie die zum Antrag gehörenden Unterlagen (u.a. beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses) müssen per Post nachgereicht werden.

Die Bewerbungsergebnisse werden schließlich im persönlichen Benutzerkonto des DoSV-Bewerbungsportals angezeigt. Weitere Details zum Bewerbungsablauf sowie weitere in diesem Zusammenhang wichtige Informationen finden Sie auf www.hochschulstart.de (bspw. Angaben zu den geltenden Bewerbungsfristen).

Die Rolle der Studierfähigkeitstests

Wer seine Chancen auf eine Zulassung erhöhen möchte, sollte sich mit dem Thema „Studierfähigkeitstests“ auseinandersetzen.

So kann man bspw. insgesamt zwei Mal am gebührenpflichtigen Test für Medizinische Studiengänge (TMS) teilnehmen. Für die Zulassung zum Studium ist die Teilnahme zwar nicht verbindlich, aber das Testergebnis ist nahezu flächendeckend für den Bewerbungsprozess relevant. Der TMS findet zweimal jährlich im Mai und November zeitgleich an rund 50 Testorten in Deutschland statt. Anmeldeschluss ist jeweils der 31. Januar bzw. der 31. Juli für Erstteilnehmer*innen. Alt-Abiturient*innen können das TMS-Ergebnis bei einer Bewerbung für das Wintersemester nachreichen bzw. online nachtragen, wenn sie sich bei Hochschulstart fristgerecht beworben haben, weil der Bewerbungsschluss für Alt-Abiturient*innen bereits Ende Mai ist. Weitere Informationen erhalten Sie bei den beteiligten Hochschulen, bei Hochschulstart und der TMS-Koordinationsstelle auf www.tms-info.org.

Alternativ zum TMS berücksichtigen Hochschulen möglicherweise auch lokale Testverfahren bei einer Bewerbung (im Bereich Pharmazie beispielsweise den „PhaST“, der seit dem Wintersemester 2020/21 als fachspezifischer Studieneignungstest eingesetzt werden kann), für die sich die Bewerber*innen im Vorfeld lokal anmelden müssen. Auch unter diesem Gesichtspunkt lohnt sich ein Blick auf die entsprechenden Informationen der Hochschulen.

Hinweis

Regeln für internationale Studieninteressierte:

Bewerber*innen, die ihren Schulabschluss in einem EU-Land bzw. in Island, Liechtenstein oder Norwegen erworben haben, sowie Ausländer*innen, die eine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, gelten als deutschen Bewerber*innen gleichgestellt. Sie können auf das reguläre Zulassungsverfahren zurückgreifen.
(Das gilt auch für deutsche Staatsangehörige, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben.)

Andere, nicht gleichgestellte internationale Studieninteressierte wenden sich mit Bewerbungen entweder an die „Arbeits- und Servicestelle für ausländische Studienbewerbung“ (uni-assist) oder können sich in manchen Fällen direkt über hochschulstart.de bewerben. Für welche Studiengänge an welchen Hochschulen man sich bei uni-assist bewerben muss, kann auf der Homepage (www.uni-assist.de) eingesehen werden.

Die Regelungen im Detail können Sie nachlesen bei hochschulstart.de.

Vorabquoten: Alternative Bewerbungswege für Medizin:
die Landarzt- und Amtsarztquote

Für den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang Humanmedizin kann man sich teils auch im Rahmen der Quote für sog. Landärzt*innen bzw. der Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) für künftige Amtsärzt*innen um einen Studienplatz bewerben.

Diese Formen der Bewerbung werden nicht über die herkömmlichen Hauptquoten (s.o.) im Verfahren berücksichtigt, sondern mithilfe besonderer Vorabquoten. Diese müssen gesetzlich in den jeweiligen Bundesländern eingerichtet sein.

Eine entsprechende Bewerbung wird durch die je nach Landesrecht für zuständig erklärten Stellen entgegengenommen und verarbeitet (d.h. unabhängig von der Konkurrenz im Vergabeverfahren von Hochschulstart; erforderlich ist insoweit nur eine vorherige Registrierung im DoSV).

Im Rahmen der Verarbeitung legt die jeweils zuständige Stelle (bspw. das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) anhand der eingereichten Unterlagen bzw. Qualifikationsnachweise fest, welche*r Bewerber*in an welcher Hochschule des jeweiligen Bundeslandes eine Zulassung erhalten soll, wobei man im Rahmen der Bewerbungsabgabe selbst festlegen kann, für welche Hochschulen man sich grundsätzlich interessiert.

Bewerber*innen, die diesen alternativen Weg ins Medizinstudium wählen, verpflichten sich bei erfolgreicher Zulassung, im entsprechenden Bundesland zu studieren und die ersten Berufsjahre als Amtsarzt*Amtsärztin im ÖGD zu verbringen oder sich für einige Zeit als Landarzt*Landärztin in ärztlich unterversorgten Gebieten niederzulassen – und zwar ebenfalls im jeweiligen Bundesland. Hierzu wird ein Vertrag zwischen dem Bundesland und dem*der Bewerber*in geschlossen.

Folgende Bundesländer bieten den Weg ins Medizinstudium mithilfe einer Landarztquote an:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen (ab dem Wintersemester 2023/24)
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen (ab dem Wintersemester 2024/25)

Folgende Bundesländer bieten den Weg ins Medizinstudium über eine besondere Vorabquote für den öffentlichen Gesundheitsdienst an:

  • Bayern
  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt