Bei der bundesweiten Studienplatzvergabe (für Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie) und bei weiteren von der Stiftung im Auftrag der Hochschulen koordinierten örtlich zulassungsbeschränkten (und vereinzelt auch zulassungsfreien) Studiengängen gibt es nur eine einzige Einschränkung: Man kann hier maximal zwölf Wünsche/Bewerbungen hinterlegen. Eine Besonderheit ist: Alle Bewerbungen für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang werden als ein einziger Wunsch erfasst. Wenn man sich also beispielsweise zu einem Wintersemester für alle vier bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge bewirbt, so hat man (unabhängig von der Anzahl der jeweils genannten Orte) noch acht Studienwünsche übrig.
Für die Bewerbung müssen Sie sich zunächst im Onlineportal registrieren, dann Ihre Angaben in einem speziell für diese Studiengänge geschaffenen Bereich hinterlegen und im Anschluss Ihre Unterlagen postalisch an die SfH senden. Das genaue Vorgehen finden Sie zusammen mit weiteren wichtigen Infos auf www.hochschulstart.de.
Hinweis: Nicht alle zulassungsbeschränkten Studiengänge werden von der SfH koordiniert.