Ziel des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ist es, möglichst vielen Menschen einen Einsatz für die Gesellschaft und die damit verbundenen positiven Erfahrungen von bürgerschaftlichem Engagement zu ermöglichen.
Alter: altersunabhängig, jedoch muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein
Dauer: mindestens sechs bis höchstens 18 Monate, in Ausnahmefällen auch 24 Monate
Einsatzmöglichkeiten: gemeinwohlorientierte Einrichtungen, insbesondere Kinder- und Jugendhilfe, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe, Kultur- und Denkmalpflege, Integration, Flüchtlingshilfe, Zivil- und Katastrophenschutz, Sportvereine, Umwelt- und Naturschutz
Leistungen: grundsätzlich keine, Taschengeld und übrige Leistungen (z.B. Geld- oder Sachleistungen für Unterkunft und Verpflegung) werden mit der Einsatzstelle individuell vereinbart; die Höchstgrenze für Taschengeld liegt bei 438 Euro pro Monat (Stand: 2023)
Begleitangebot: pädagogische Begleitung
Sonstiges: Der BFD ist in seinem Umfang mit einer Vollzeitarbeitsstelle vergleichbar. Nur wer über 27 Jahre alt ist kann ggf. in Teilzeit arbeiten.
Hinweis
Die Freiwilligen im BFD werden gesetzlich sozial- und unfallversichert. Bei Vorliegen der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge.
Die Freiwilligen werden pädagogisch begleitet. Neben einer individuellen Betreuung in den Einsatzstellen sind bei zwölfmonatiger Dauer des Dienstes u.a. 25 Seminartage vorgeschrieben, in denen soziale, kulturelle, interkulturelle und ökologische Kompetenzen vermittelt werden und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl gestärkt wird. Im BFD sind fünf Seminartage zur politischen Bildung vorgeschrieben.
Hinweis: Für Freiwillige im Bürgergeldbezug bis 25 Jahre sind ab 01.07.2023 bis zu 520 Euro des Taschengelds anrechnungsfrei, das heißt dieser Betrag kann zum Bürgergeld hinzukommen.